Das private Baurecht regelt die Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten. Für die Abrechnung der Honorare bestehen zumeist besondere Regelungen, wie etwa die HOAI für Architekten und Ingenieure.
Getrennt wird zwischen Bauverträgen zwischen Verbraucher und einem Unternehmer (Verbraucherbauvertrag, § 650a BGB) und solchen zwischen zwei Unternehmern (zumeist wird dann die VOB/B vereinbart).
Oftmals finden gerade bei großen Bauvorhaben die Vertragsparteien keinen gemeinsamen Nenner, wenn es um die Beurteilung von mangelhaften Arbeiten geht. Unsere Kanzlei unterstützt tatkräftig bei der Geltendmachung von Mängelbeseitigungsansprüchen, sowohl für private Bauherren als auch Handwerksbetriebe. Weiterhin stehen wir mit Rat und Tat zur Seite bei ausbleibenden Zahlungen und Verzögerungen in der Bauzeit. Durch unseren insolvenzrechtlichen Schwerpunkt sind wir auch der richtige Ansprechpartner für den Fall, dass der Auftragnehmer in die Insolvenz muss.
Wichtiger Hinweis zu unseren Öffnungszeiten
Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten, bitte beachten sie, dass unsere Büros ab Montag, den 23. Dezember, um 15 Uhr geschlossen sind.
Wir sind ab dem 2. Januar wieder für Sie da.