Notar

Am 09. April 2015 wurde Herr Rechtsanwalt Michael Jendroßek durch Urkunde des Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg zum Notar bestellt. Seitdem übt Herr Rechtsanwalt Michael Jendroßek zusätzlich seine Tätigkeit als Notar mit dem Amtssitz in Jever aus.

 

Eine Tätigkeit des Notars ist teilweise zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Die Haupttätigkeit der meisten Notare bezieht sich auf das Immobilienrecht. Verträge über den Verkauf und Kauf eines Grundstücks sind zwingend durch einen Notar zu beurkunden. Im Gesellschaftsrecht muss die Gründung einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft ebenfalls notariell beurkundet werden. Im Erbrecht müssen Erbverträge ausnahmslos beurkundet werden. Im Familienrecht sind Vereinbarungen über das eheliche Güterrecht beurkundungsbedürftig. Oft werden im Ehevertrag auch der Versorgungsausgleich und der nacheheliche Unterhalt geregelt. Eine einvernehmliche Scheidung setzt regelmäßig eine notariell beurkundete Scheidungsvereinbarung voraus.

 

Zur Einhaltung der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Formvorschrift der notariellen Beurkundung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Michael Jendroßek in seiner Eigenschaft als Notar jederzeit und gern zur Verfügung.

 

Daneben existieren zahlreiche weitere Bereiche, in denen die Tätigkeit des Notars notwendig oder hilfreich und sinnvoll ist.

 

Regelmäßig bedarf beispielsweise die Bestellung einer Grundschuld der notariellen Beurkundung.

 

Weiter können Vorsorgeregelungen mit Hilfe des Notars sinnvoll und zweifelsfrei geregelt werden. Dieses gilt für die Vorsorgevollmacht nebst Patientenverfügung oder für Nachlassregelungen durch Errichtung eines Testaments bzw. gemeinschaftlichen Testaments von Ehegatten.

 

Weiter kann es im Erbfall erforderlich sein, einen Erbschein zu beantragen. Die Beantragung eines Erbscheines und die in diesem Zusammenhang erforderliche Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung kann ebenfalls durch den Notar erfolgen.

 

Schließlich ist es notwendig, Schriftstücke in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Die hierfür notwendige Unterschriftenbeglaubigung kann ebenfalls durch den Notar erfolgen. Hierbei kann der Notar Ihnen auch hilfreich in der Vorbereitung der Erklärung sein, die beispielsweise beim Vereinsregister, Handelsregister oder Partnerschaftsregister einzureichen ist.

 

Schließlich erstellt Ihnen der Notar notwendige notarielle Bescheinigungen und Bestätigungen.

 

Zudem erhalten Sie durch den Notar und seine Mitarbeiter hinreichende Unterstützung in der Abwicklung und im Vollzug der notariellen Urkunde.

Die notwendige Betreuung wird durch den Notar und seine Mitarbeiter mit dem Ziel sichergestellt, dass man als Beteiligte bzw. Beteiligter keine Aufgaben mehr erledigen muss.

 

Für sämtliche Aufgaben und Tätigkeiten steht Ihnen an unserem Standort in Jever Herr Michael Jendroßek als Notar zur Verfügung. Herr Notar Michael Jendroßek bietet Ihnen in diesem Zusammenhang auch jegliche Beratungstätigkeit an.

 

Die Notare und somit auch Herr Notar Michael Jendroßek verfügen über ein weites Aufgabenspektrum mit dem Ziel, Regelungen zu finden und zu vereinbaren, die dem Willen der Beteiligten entsprechen und optimal an das gewünschte Ziel führen.